Informationen für Organisationen

machtmissbrauch.help ist eine anonyme Meldestelle für Machtmissbrauch, betrieben von der KUPF OÖ – Kulturplattform Oberösterreich. Diese Informationsseite richtet sich an Kulturorganisationen, die eine Teilnahme in Erwägung ziehen.

Gesetzlicher Hintergrund

Seit 2026 verpflichtet das österreichische Kulturministerium (BMWKKMS) alle Förderwerber*innen, die mehr als 100.000 € Förderung erhalten und mehr als 20 Personen gleichzeitig beschäftigen, zur Einrichtung eines externen Meldekanal für Hinweisgeber*innen. Informationen dazu finden sich auch in den FAQs zu den Neuen Fördervoraussetzungen zur Prävention von Machtmissbrauch und Kinderschutz ab 1. Juli 2025

Bei der Berechnung der Kopfzahl werden nicht nur Angestellte gezählt, sondern auch Honorarkräfte (z.B. Vortragende, Tontechniker*innen) und Ehrenamtliche (z.B. Auf- und Abbauhelfer*innen, Barpersonal, Kassaleute). Damit ist bei jeder größeren Veranstaltung die Schwelle von 20 Personen in der Regel überschritten – und die Pflicht zur Einrichtung eines externen Meldekanal für Hinweisgeber*innen greift.

Eine Teilnahme ist sowohl zur Erfüllung der Fördervoraussetzungen des BMWKKMS als auch freiwillig möglich – etwa wenn eine Organisation proaktiv einen sicheren Meldekanal für Hinweisgeber*innen für ihre Mitarbeiter*innen einrichten möchte.

machtmissbrauch.help bietet eine datenschutzkonforme, rechtssichere Lösung zu deutlich geringeren Kosten als kommerzielle Anbieter.

Wie funktioniert die Meldestelle?

Das System ist so aufgebaut, dass Interessenkonflikte strukturell ausgeschlossen werden:

  • KUPF OÖ (Technischer Operator): Die KUPF betreibt den Server, führt Updates durch und gewährleistet die technische Sicherheit. KUPF-Mitarbeiter*innen haben keinen Zugriff auf die entschlüsselten Inhalte von Meldungen.
  • Externe Fallbearbeiter*innen: Jede Meldung wird von einer unabhängigen, externen Vertrauensperson bearbeitet, die in keinem hierarchischen Verhältnis zur betroffenen Organisation steht. Ein Pool von 2–3 Personen stellt die notwendige Reaktionszeit sicher. Die Fallbearbeiter*innen sind zur absoluten Verschwiegenheit in Bezug auf die Identität der Hinweisgeber*innen verpflichtet. Diese Verpflichtung kann nur durch die Hinweisgeber*innen selbst aufgehoben werden.
  • Compliance-Stelle der Organisation: Jede teilnehmende Organisation benennt intern eine Compliance-Stelle, die von der Fallbearbeiter*in bei Bedarf kontaktiert werden kann.

Ablauf einer Meldung

  1. Meldungsabgabe: Die hinweisgebende Person wählt die betroffene Organisation aus und schildert den Sachverhalt. Dateianhänge werden automatisch von Metadaten bereinigt.
  2. Zugangscode: Die hinweisgebende Person erhält einen 16-stelligen Zugangscode, mit dem sie den Fall später abrufen oder ergänzen kann. Eine E-Mail-Adresse ist nicht erforderlich.
  3. Benachrichtigung: Die zuständige Fallbearbeiter*in wird sofort über den Eingang informiert.
  4. Interessenskonfliktprüfung: Die Fallbearbeiter*in prüft ihre Unbefangenheit. Bei Befangenheit wird der Fall an eine zweite Person übergeben.
  5. Prüfung: Die Fallbearbeiter*in bewertet die Stichhaltigkeit der Meldung und nimmt bei Bedarf über den anonymen Chat Kontakt zur hinweisgebenden Person auf.
  6. Maßnahmen: In Abstimmung mit der Compliance-Stelle der Organisation werden Maßnahmen empfohlen und dokumentiert. Die Verantwortung für die Behebung des Missstands liegt bei der Organisation.
  7. Rückmeldung: Die hinweisgebende Person wird über den Stand des Verfahrens informiert.
  8. Abschluss: Der Fall wird geschlossen, Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist automatisch gelöscht.

Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen

Gesetzliche AnforderungUmsetzung durch machtmissbrauch.help
Vertraulichkeit der Identität (§ 7 HSchG)Technische Anonymisierung: keine Speicherung von IP-Adressen, Browser-Fingerprints oder Metadaten.
Unabhängigkeit & Weisungsfreiheit (§ 12 HSchG)Fallbearbeitung durch externe Mediator*innen ohne hierarchische Verbindung zur betroffenen Organisation.
Eingangsbestätigung binnen 7 TagenAutomatische Bestätigung im anonymen Postkasten der hinweisgebenden Person.
Rückmeldung über Maßnahmen binnen 3 MonatenIntegriertes Fristenmanagement erinnert die Fallbearbeiter*in automatisch an die gesetzliche Frist.
Datenschutz & Löschung (DSGVO / § 8 Abs. 11 HSchG)Automatische Löschroutinen, keine Erhebung nicht relevanter personenbezogener Daten, revisionssichere Protokollierung.
Barrierefreiheit des Zugangs24/7 webbasiert erreichbar, mehrsprachig, keine Softwareinstallation erforderlich.

Kosten & Konditionen

Die Teilnahme kostet einen Basisbetrag von € 450,– netto (€ 495,– inkl. 10 % USt.) pro Kalenderjahr, zahlbar bei Vertragsabschluss bzw. jeweils zu Jahresbeginn. Darüber hinaus fallen je gemeldeten Fall Kosten von 120 € pro Stunde netto (€ 132,– inkl. 10 % USt.) an, wobei mindestens 0,5 Stunden, maximal 3 Stunden je Fall verrechnet werden. Es fallen keine Kosten für Spammeldungen an. Diese Kosten werden immer im Nachhinein nach Abschluss der Fallbearbeitung verrechnet.

Der Vertrag kann immer für ein Kalenderjahr abgeschlossen werden und bis Ende November gekündigt werden, ansonsten verlängert er sich automatisch um ein Jahr.

Für KUPF-Mitgliedsorganisationen gelten Sonderkonditionen. Bitte nehmt dafür Kontakt mit uns auf.

Im Leistungsumfang enthalten sind:

  • Betrieb und Wartung der Plattform
  • DSGVO-konformes Hosting auf EU-Servern
  • Sicherheitsupdates und technischer Support
  • Bearbeitung eingehender Meldungen durch externe Fallbearbeiter*innen
  • Dokumentation und Fristenmanagement

Vor Vertragsabschluss muss die Organisation uns die zuständige Compliance-Stelle, die melderelevanten Themen sowie das organisationsinterne Präventionskonzept gegen Machtmissbrauch übermitteln.

Kontakt & Anmeldung

Für Fragen zur Teilnahme oder zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an:

KUPF OÖ – Kulturplattform Oberösterreich
Untere Donaulände 10/1
4020 Linz
kupf@kupf.at
kupf.at